Greg schrieb:
Ist der Sachkundenachweis für gewerblich Tätige gemäß § 11 des Tierschutzgesetztes nicht verpflichtend? Zumindest ein Mitarbeiter vor Ort muss meines Wissens nach einen solchen Nachweis vorweisen, da sonst keine Aquarientiere verkauft werden dürfen.
Ja so hatte ich es auch mal wahrgenommen, hier und da sind auch sehr fähige Kollegen am Werk, aber was man so insgesamt hört, was so verkauft und empfohlen wird kann es einen schon gruseln.
Solche Leute trifft man aber auch in jedem Elektronikmarkt, also von beiden Fakultäten... Schönen Abend
Es grüßt die Teufelsangel `ö´